Sigmund Freud

Psychoanalyse

1896 prägte Sigmund Freud den Begriff Psychoanalyse für die von ihm begründete Wissenschaft von den unbewußten Vorgängen im Seelenleben. In seiner späteren Arbeit „Psychoanalyse und Libidotheorie“ (1923, GW XIII, S. 211) wählte er die Definition, die seitdem in der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft der Psychoanalytiker verbindlich ist: "Psychoanalyse ist der Name 1. eines Verfahrens zur Untersuchung seelischer Vorgänge, welche sonst kaum zugänglich sind; 2. einer Behandlungsmethode neurotischer Störungen, die sich auf diese Untersuchung gründet; 3. einer Reihe von psychologischen, auf solchem Wege gewonnenen Einsichten, die allmählich zu einer neuen wissenschaftlichen Disziplin zusammenwachsen."

Die Psychoanalyse geht von widerstreitenden Kräften im Seelenleben aus. Die Konflikte, die sich daraus ergeben, sind unbewußt. Unbewußte Konflikte können sich mitunter als Symptome zur Sprache bringen, die der Betroffene als quälend erleben kann. Der Zusammenhang zwischen Symptom und unbewußtem Konflikt ist für den Betroffenen, da es sich dabei um unbewußte Prozesse handelt, unzugänglich.

In der psychoanalytischen Behandlung geht es darum, diesen Zusammenhang zu entschlüsseln und die zugrunde liegende Konfliktsituation bewußt zu machen und durchzuarbeiten. Unbewußte Konflikte drücken sich immer auch in der Beziehungsgestaltung aus. Die psychoanalytische Behandlung macht sich dies zunutze, indem sie den unbewußten Übertragungs- und Gegenübertragungsprozessen besondere Aufmerksamkeit schenkt. Die Übertragungs- und Gegenübertragungsanalyse ist ein Instrument der psychoanalytischen Behandlungsmethode unbewußte Prozesse aufzuspüren. Seitens des Analysanden bedient sich die Psychoanalyse der Methode der freien Assoziation und seitens des Analytikers der Methode der gleichschwebenden Aufmerksamkeit.  

Für diese Arbeit ist es wichtig, dass sie in einem geschützten Raum stattfindet. Dazu gehören auch äußere Rahmenbedingungen, wie die von Zeit und Raum und die Regelung der Finanzierung. Im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung besteht die Möglichkeit analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, beides Verfahren die sich aus der psychoanalytischen Behandlungsmethode ableiten, in einem begrenzten Stundenumfang als Kassenleistung wahrzunehmen.

Zum Seitenanfang