Bremer Psychoanalytische Vereinigung e.V.

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Informationen zur Ausbildung

Die Bremer Psychoanalytische Vereinigung e.V. ( BPV ) bietet eine Ausbildung nach den Richtlinien der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung e.V., Zweig der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung, an. Ausbildungs-kandidaten/innen, die die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, er-werben auf Antrag die Mitgliedschaft der DPV und der IPV. Das angebotene Curriculum der BPV berücksichtigt die Bestimmungen des PTG, die Weiter-bildungsrichtlinien der DGPT (Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie), die Weiterbildungs-ordnung der Ärztekammer Bremen und die in der vertragsärztlichen Versorgung geltenden Psychotherapie-Richtlinien.

Unter den Teilnehmern/innen am Lehrprogramm werden vier Gruppen unterschieden:

 

1. Solche, die die Ausbildung zum/r Psychoanalytiker/in nach den Ausbil-dungsrichtlinien der DPV absolvieren wollen

 

2. Ärzte und Ärztinnen, welche die Zusatzbezeichnungen Psychoanalyse und/oder Psychotherapie erwerben wollen

 

3. Diplom-Psychologen/innen, die die Approbation nach dem PTG anstreben und den Fachkundenachweis in psychoanalytisch begründeten Verfahren erwerben wollen

 

4. Teilnehmer der Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychoanalyti-ker nach den Richtlinien der DPV/IPA.

 

Zulassungsbedingungen

Die Zulassung zur psychoanalytischen Ausbildung bei der BPV ist an folgende Bedingungen geknüpft:

1. Persönliche Eignung Dazu werden mindestens drei Bewerbungsinterviews von unterschiedlichen Lehranalytikern/innen durchgeführt. Die Feststellung der persönlichen Eignung geschieht auf Empfehlung der Interviewer durch den zentralen Ausbildungs-ausschuss der DPV.

 

2. Wissenschaftliche Vorbildung Als wissenschaftliche Vorbildung gilt in der Regel das abgeschlossene medizinische oder psychologische Hochschulstudium. Auch Bewerber/innen aus anderen akademischen Berufen können bei besonderer Eignung zugelassen werden. Letztere können jedoch nicht im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung psychoanalytische Behandlungen durchführen.

 

Verlauf der Ausbildung zum Psychoanalytiker oder zur Psychoanalytikerin

Die volle psychoanalytische Ausbildung umfasst:

1. Die Analyse der eigenen Person (Lehranalyse),

die bei einem vom zentralen Ausbildungsausschuss der DPV dazu autorisierten Psychoanalytiker/in (Lehranalytiker/in) durchzuführen ist und in der Regel die gesamte Ausbildung begleitet.

2. Die theoretische Ausbildung.

3. Die praktische Ausbildung:

Sie besteht aus der Durchführung psychoanalytischer Erstinterviews und der Durchführung von psychoanalytischen Behandlungen unter Supervision (Kontrollanalyse).

Die Ausbildung beginnt mit der Aufnahme der Lehranalyse. Zeitversetzt beginnt die Teilnahme an Theorieveranstaltungen und die Durchführung psycho-analytischer Erstinterviews im Rahmen der Institutsambulanz. Diese erste Phase der Ausbildung findet ihren Abschluss im Vorkolloquium, welches im Rahmen einer DPV-Tagung abgelegt wird.

Nach bestandenem Vorkolloquium erhält der Ausbildungsteilnehmer den Kandidatenstatus. Ab nun können eigene psychoanalytische Behandlungen als Ausbildungsanalysen unter Kontrolle eines Lehranalytikers/in durchgeführt werden. Nach mindestens zwei hochfrequenten (mindestens vierstündig) Aus-bildungsanalysen mit einem Umfang von mehr als 300 Stunden kann von den Kontrollanalytikern eine Empfehlung zum Kolloquium an den zentralen Aus-bildungsausschuss der DPV ausgesprochen werden. Die Ausbildung findet ihren Abschluss durch das erfolgreiche Kolloquium. Wie auch das Vorkolloquium wird dieses durch die DPV auf einer DPV-Tagung abgenommen. Über den Erfolg des Kolloquium entscheidet der zentrale Ausbildungsausschuss der DPV.

 

Anerkennung als Richtlinienverfahren

Das integrative Ausbildungsmodell der Bremer Psychoanalytischen Vereinigung ermöglicht einen für den Bereich der vertragsärztlichen Versorgung anerkannten Abschluss (gemäß der Psychotherapie-Richtlinien bzw. dem Psychotherapeuten-gesetz). Die so abgeschlossene Ausbildung berechtigt Ärzte und Ärztinnen und Psychologen und Psychologinnen zur Ausübung von psychoanalytisch begründeten Verfahren (analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) und erfüllt die Voraussetzungen für eine Zulassung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.

 

Qualifikation für die Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychoanalytiker nach den Richtlinien der DPV/IPA

Im Rahmen des Curriculums der BPV können dafür gekennzeichnete Veranstaltungen besucht werden, die für die Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychoanalytiker nach den Richtlinien der DPV/IPA anerkannt sind.

 

Zusatzbezeichnung Psychoanalyse und Psychotherapie für Ärzte/innen

Das Ausbildungsangebot bei der Bremer Psychoanalytischen Vereinigung ermöglicht Ärzten/innen die Erlangung der Zusatzbezeichnungen Psychoanalyse und Psychotherapie im Rahmen der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Bremen. Die dafür offenen Veranstaltungen sind gekennzeichnet.

 

Zeit und Ort der Veranstaltungen

Ausbildungsseminare finden in der Regel in den Abendstunden im Institut der Bremer Psychoanalytischen Vereinigung, Am Barkhof 32, 28209 Bremen, statt.

 

Gebühren

Die Semestergebühr für zugelassene Ausbildungsteilnehmer/innen und Kandidaten/innen in der Ausbildung zum Psychoanalytiker / zur Psycho-analytikerin beträgt 225.- €. Für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie beträgt sie 175.- €.

Von Gasthörern/innen an wissenschaftlichen Veranstaltungen wird eine Gebühr von 12.- € pro Doppelstunde erhoben. Die für Gäste offenen Veranstaltungen sind im Semesterprogramm gesondert gekennzeichnet.

Überweisungen bitte auf das Konto 195 529 00 bei der Bremischen Volksbank (BLZ 291 900 24).