|
Bremer Psychoanalytische Vereinigung
e.V. |
||||||||
Informationen zur Ausbildung
Die
Bremer Psychoanalytische Vereinigung e.V. ( BPV ) bietet eine Ausbildung nach
den Richtlinien der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung e.V., Zweig der
Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung, an.
Ausbildungs-kandidaten/innen, die die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen
haben, er-werben auf Antrag die Mitgliedschaft der DPV und der IPV. Das
angebotene Curriculum der BPV berücksichtigt die Bestimmungen des PTG, die
Weiter-bildungsrichtlinien der DGPT (Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse,
Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie), die
Weiterbildungs-ordnung der Ärztekammer Bremen und die in der vertragsärztlichen
Versorgung geltenden Psychotherapie-Richtlinien.
Unter
den Teilnehmern/innen am Lehrprogramm werden vier Gruppen unterschieden:
1. Solche, die die Ausbildung
zum/r Psychoanalytiker/in nach den Ausbil-dungsrichtlinien der DPV absolvieren
wollen
2. Ärzte und Ärztinnen, welche
die Zusatzbezeichnungen Psychoanalyse und/oder Psychotherapie erwerben wollen
3. Diplom-Psychologen/innen,
die die Approbation nach dem PTG anstreben und den Fachkundenachweis in
psychoanalytisch begründeten Verfahren erwerben wollen
4. Teilnehmer der
Weiterbildung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychoanalyti-ker nach den
Richtlinien der DPV/IPA.
Zulassungsbedingungen
Die
Zulassung zur psychoanalytischen Ausbildung bei der BPV ist an folgende Bedingungen
geknüpft:
1. Persönliche Eignung Dazu werden mindestens drei
Bewerbungsinterviews von unterschiedlichen Lehranalytikern/innen durchgeführt.
Die Feststellung der persönlichen Eignung geschieht auf Empfehlung der
Interviewer durch den zentralen Ausbildungs-ausschuss der DPV.
2. Wissenschaftliche Vorbildung Als wissenschaftliche
Vorbildung gilt in der Regel das abgeschlossene medizinische oder
psychologische Hochschulstudium. Auch Bewerber/innen aus anderen akademischen
Berufen können bei besonderer Eignung zugelassen werden. Letztere können jedoch nicht im Rahmen der
vertragsärztlichen Versorgung psychoanalytische Behandlungen durchführen.
Verlauf der Ausbildung zum Psychoanalytiker oder zur
Psychoanalytikerin
Die volle psychoanalytische Ausbildung umfasst:
1. Die Analyse der eigenen Person (Lehranalyse),
die bei einem vom zentralen Ausbildungsausschuss der DPV dazu
autorisierten Psychoanalytiker/in (Lehranalytiker/in) durchzuführen ist und in
der Regel die gesamte Ausbildung begleitet.
2. Die theoretische Ausbildung.
3. Die praktische Ausbildung:
Sie besteht aus der Durchführung psychoanalytischer
Erstinterviews und der Durchführung von psychoanalytischen Behandlungen unter
Supervision (Kontrollanalyse).
Die Ausbildung beginnt mit der Aufnahme der
Lehranalyse. Zeitversetzt beginnt die Teilnahme an Theorieveranstaltungen und
die Durchführung psycho-analytischer Erstinterviews im Rahmen der
Institutsambulanz. Diese erste Phase der Ausbildung findet ihren Abschluss im
Vorkolloquium, welches im Rahmen einer DPV-Tagung abgelegt wird.
Nach bestandenem Vorkolloquium erhält
der Ausbildungsteilnehmer den Kandidatenstatus. Ab nun können eigene
psychoanalytische Behandlungen als Ausbildungsanalysen unter Kontrolle eines
Lehranalytikers/in durchgeführt werden. Nach mindestens zwei hochfrequenten
(mindestens vierstündig) Aus-bildungsanalysen mit einem Umfang von mehr als 300
Stunden kann von den Kontrollanalytikern eine Empfehlung zum Kolloquium an den
zentralen Aus-bildungsausschuss der DPV ausgesprochen werden. Die Ausbildung
findet ihren Abschluss durch das erfolgreiche Kolloquium. Wie auch das
Vorkolloquium wird dieses durch die DPV auf einer DPV-Tagung abgenommen. Über
den Erfolg des Kolloquium entscheidet der zentrale Ausbildungsausschuss der DPV.
Anerkennung als Richtlinienverfahren
Das integrative Ausbildungsmodell der Bremer
Psychoanalytischen Vereinigung ermöglicht einen für den Bereich der
vertragsärztlichen Versorgung anerkannten Abschluss (gemäß der
Psychotherapie-Richtlinien bzw. dem Psychotherapeuten-gesetz). Die so
abgeschlossene Ausbildung berechtigt Ärzte und Ärztinnen und Psychologen und
Psychologinnen zur Ausübung von psychoanalytisch begründeten Verfahren
(analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) und erfüllt die
Voraussetzungen für eine Zulassung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Qualifikation für die Weiterbildung zum Kinder- und
Jugendlichen-Psychoanalytiker nach den Richtlinien der DPV/IPA
Im Rahmen des Curriculums der BPV können dafür gekennzeichnete
Veranstaltungen besucht werden, die für die Weiterbildung zum Kinder- und
Jugendlichen-Psychoanalytiker nach den Richtlinien der DPV/IPA anerkannt sind.
Zusatzbezeichnung Psychoanalyse und Psychotherapie für
Ärzte/innen
Das Ausbildungsangebot bei der Bremer Psychoanalytischen
Vereinigung ermöglicht Ärzten/innen die Erlangung der Zusatzbezeichnungen
Psychoanalyse und Psychotherapie im Rahmen der Weiterbildungsordnung der
Ärztekammer Bremen. Die dafür offenen Veranstaltungen sind gekennzeichnet.
Zeit und
Ort der Veranstaltungen
Ausbildungsseminare finden in der Regel in den Abendstunden
im Institut der Bremer Psychoanalytischen Vereinigung, Am Barkhof 32, 28209
Bremen, statt.
Gebühren
Die Semestergebühr für zugelassene Ausbildungsteilnehmer/innen
und Kandidaten/innen in der Ausbildung zum Psychoanalytiker / zur
Psycho-analytikerin beträgt 225.- €. Für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie
beträgt sie 175.- €.
Von Gasthörern/innen an wissenschaftlichen Veranstaltungen
wird eine Gebühr von 12.- € pro Doppelstunde erhoben. Die für Gäste offenen
Veranstaltungen sind im Semesterprogramm gesondert gekennzeichnet.
Überweisungen bitte auf das Konto 195 529 00 bei der Bremischen Volksbank (BLZ 291 900 24).