Bremer Psychoanalytische Vereinigung e.V.

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Ausbildungsrichtlinien

Die Deutsche Psychoanalytische Vereinigung (DPV) hat zur Regelung und Kontrolle der in ihrem Rahmen in der Bundesrepublik durchgeführten psychoanalytischen Ausbildung einen Ausbildungsausschuß (AA) eingesetzt. Die Ausbildung erfolgt gemäß den folgenden Richtlinien.

1. Psychoanalytische Ausbildung:

"Psychoanalytische Ausbildung" im Sinne dieser Richtlinien meint die Ausbildung zum psychoanalytischen Therapeuten. Der Erwerb der außerordentlichen und der ordentlichen Mitgliedschaft in der DPV setzt den erfolgreichen Abschluß der Ausbildung zum psychoanalytischen Therapeuten voraus.

2. Zulassungsbedingungen:

Die Zulassung zur psychoanalytischen Ausbildung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

2.1 Persönliche Eignung:

Über die persönliche Eignung befindet der AA aufgrund der Ergebnisse von mindestens drei Bewerbungsinterviews. Das Alter des Antragstellers sollte 25 Jahre nicht unter- und 40 Jahre nicht überschreiten.(siehe Anmerkung)

2.2 Wissenschaftliche Vorbildung:

Als wissenschaftliche Vorbildung gilt in der Regel das abgeschlossene Hochschulstudium der Medizin oder Psychologie (siehe Anmerkung 1).

2.3 Verpflichtung:

Mit dem Eintritt in das Ausbildungsverhältnis verpflichtet sich der Ausbildungsteilnehmer, nur im Einvernehmen mit dem AA der DPV psychoanalytisch therapeutisch tätig zu sein.

2.4 Ausländische Bewerber:

Ausländische Bewerber können nur mit Zustimmung der IPV-Landesgruppe ihres Heimatlandes zur Ausbildung in der DPV zugelassen werden.

3. Anträge auf Zulassung:

Anträge auf Zulassung zur Ausbildung sind unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formblätter bei dem zuständigen örtlichen AA zu stellen. Aus dem Kreis der dafür ermächtigten Mitglieder wählt sich der Bewerber drei Interviewer für die Interviews über seine persönliche Eignung.

3.1 Gültigkeit der Zulassung:

Wer nicht im Laufe von 5 Jahren nach seiner Zulassung seine Ausbildung - Lehranalyse - begonnen bzw. sein weiteres Interesse an der Ausbildung gegenüber dem Institut schriftlich bekundet hat, wird aus der Liste der Zugelassenen gestrichen.

4. Verlauf der Ausbildung:

Die psychoanalytische Ausbildung umfaßt: 1. die Lehranalyse; 2. theoretische Lehrveranstaltungen und Praktika; 3. die praktische psychoanalytische Ausbildung. Als Beginn der Ausbildung gilt der Beginn der Lehranalyse.

4.1 Lehranalyse:

Die Lehranalyse findet in vier bis fünf Sitzungen pro Woche von mindestens 45 Minuten statt. Die Dauer der Lehranalyse ist von der Persönlichkeit des Ausbildungsteilnehmers abhängig: in der Regel begleitet die Lehranalyse die gesamte Ausbildung. Der Ausbildungsteilnehmer wählt sich seinen Lehranalytiker aus dem Kreis der zur Durchführung von Lehranalysen ermächtigten Mitglieder der DPV.

4.2 Theoretische Lehrveranstaltnngen und Praktika:

Dem Ausbildungsteilnehmer werden die Grundlagen und der gegenwärtige Erkenntnisstand der Psychoanalyse in theoretischen Lehrveranstaltungen und Praktika vermittelt, die sich in der Regel auf sechs Semester verteilen. Bei Beginn der Teilnahme an diesen Veranstaltungen soll der Ausbildungsteilnehmer bereits über einige Erfahrungen aus seiner Lehranalyse verfügen. Ärzte ohne psychiatrische Fachausbildung und Psychologen müssen vor Abschluß ihrer Ausbildung psychiatrische Kenntnisse und eine einjährige klinisch-psychiatrische Erfahrung nachweisen (siehe Anmerkung 2).

4.3 Praktische psychoanalytische Ausbildung:

 

4.3.1 Zulassung der praktischen Ausbildung:

Der AA der DPV erkennt dem Ausbildungsteilnehmer den Status eines zur praktischen Ausbildung zugelassenen Ausbildungskandidaten zu, wenn der Ausbildungsteilnehmer

- seit mindestens anderthalb Jahren in Lehranalyse ist,

- seit mindestens zwei Semestern an den theoretischen Lehrveranstaltungen und Praktika sowie dem Erstinterviewseminar erfolgreich teilgenommen hat und theoretische Kenntnisse sowie seine Eignung zur klinisch-praktischen Tätigkeit mit Patienten nachgewiesen hat und

- in einem Kolloquium mit dem Regionalen Ausbildungsausschuß sein Verständnis für die Grundlagen der psychoanalytischen Behandlungsmethode gezeigt hat ("Vorkolloquium").

4.3.2 Inhalt der praktischen Ausbildung:

Inhalt der praktischen Ausbildung in psychoanalytischer Therapie ist die psychoanalytische Krankenbehandlung unter Anleitung dazu ermächtigter Mitglieder der DPV. Die Behandlung der Patienten erfolgt in einer Frequenz von mindestens vier Sitzungen pro Woche, die Praxisanleitung (Supervision) einmal wöchentlich. Zum Abschluß der Ausbildung ist die erfolgreiche Behandlung von mindestens zwei psychoneurotischen Patienten über einen langen Zeitraum (mindestens 300 Behandlungsstunden) erforderlich. Die beiden Behandlungen müssen von zwei verschiedenen Supervisoren begleitet worden sein. Für die Ausbildung in analytischer Psychotherapie zur Krankenbehandlung in der vertragsärztlichen Versorgung gelten die Bestimmungen für anerkannte Institute nach Maßgabe der Psychotherapie-Vereinbarungen auf der Grundlage der Psychotherapie-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen.

5. Abschluß der Ausbildung:

Die Ausbildung wird mit einem Kolloquium vor der Mitgliederversammlung der DPV über eine vom Kandidaten schriftlich vorgelegte und mündlich ergänzte Darstellung einer psychoanalytischen Krankenbehandlung abgeschlossen. Die Mitgliederversammlung kann sich zur Durchführung des Kolloquiums in überregional zusammengesetzte Gruppen aufteilen. Das Manuskript der Falldarstellung ist spätestens einen Monat vor dem Kolloquiumstermin an die Mitglieder über die örtlichen Institute und Arbeitsgemeinschaften zu verschicken. Nach Erfüllung aller Bedingungen wird der Ausbildungskandidat vom AA der Mitgliederversammlung der DPV zur Aufnahme als außerordentliches Mitglied vorgeschlagen.

6. Zusatzausbildungen:

Zusätzlich zu dem bisher behandelten Ausbildungsgang bieten die einzelnen Institute und Arbeitsgemeinschaften der DPV je nach ihren Möglichkeiten und Schwerpunkten dem Ausbildungsteilnehmer Gelegenheit, in psychoanalytischer Einzelberatung und -psychotherapie, Gruppenpsychotherapie oder Kinder- und Familienpsychotherapie Behandlungserfahrungen unter Anleitung zu erwerben.

 

Anmerkung:

Die in den vorliegenden Ausbildungsrichtlinien festgelegte Ausbildung zum psychoanalytischen Therapeuten ist für Ärzte und Diplom-Psychologen laut Entscheidung des Bundesfinanzhofes (Az: VI R 2/76 vom 18.3.1977) Weiterbildung gemäß Einkommenssteuergesetz, § 9 (1).

Anmerkung 1:

In der Psychoanalyse entspricht es einer bewährten Tradition, auch Bewerber aus anderen akademischen ßerufen bei besonderer Eignung zur psychoanalytischen Ausbildung zuzulassen. Dies setzt im konkreten Einzelfal) eine eingehende Information des Bewerbers über die Besonderheit seiner Bewerbung und seiner möglichen psychoanalytischen Tätigkeit voraus.

Anmerkung 2:

Es ist dringend zu empfehlen, die klinisch-psychiatrische Erfahrung vor Beginn der Ausbildung oder jedenfalls bis zum Vorkolloquium zu erwerben.